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Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königre · Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)

§ 3 Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königre

Artikel III. Artikel römisch drei.

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Die vertragschließenden Regierungen werden den Austausch von Lehrkräften an Hochschulen und anderen Lehranstalten, von Studierenden der Hoch- und Mittelschulen sowie von Vertretern der Wissenschaft und Repräsentanten geistiger und anderer Berufe ihres Staatsgebietes fördern.