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Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königre · Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)

§ 4 Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königre

Artikel IV. Artikel römisch vier.

In forceOfficial text

Jede vertragschließende Regierung wird in ihrem Staatsgebiet im Rahmen der verfügbaren Mittel Stipendien schaffen, die dem Zweck dienen sollen, Staatsangehörigen der anderen vertragschließenden Regierung zu ermöglichen, Studien, eine berufliche Fortbildung oder eine Forschungsarbeit weiterzuverfolgen oder in Angriff zu nehmen.