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Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königre · Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)

§ 5 Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königre

Artikel V. Artikel römisch fünf.

In forceOfficial text

Die vertragschließenden Regierungen werden die engste Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen Gesellschaften sowie den erzieherischen und beruflichen Organisationen ihrer beiderseitigen Staatsgebiete fördern, um dem vorliegenden Übereinkommen Wirksamkeit zu verleihen.