Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
§ 17 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Artikel XVII Artikel römisch siebzehn
Die Vertragschließenden Parteien werden in Intensivierung der Beziehungen der beiden Länder auf dem Gebiete des Pressewesens, insbesondere der bereits bestehenden Kontakte zwischen der Austria Presseagentur und der rumänischen Presseagentur, ermutigen.