Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)

§ 20 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit

Artikel XX Artikel römisch zwanzig

En vigueurTexte officiel

Zum Zwecke der Ausarbeitung eines Programms konkreter Austauschmaßnahmen, wie sie in diesem Abkommen im wissenschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und künstlerischen Bereich vorgesehen sind, werden Delegationen der Vertragschließenden Parteien in der Regel alle zwei Jahre wechselweise in Österreich und Rumänien zusammentreten.