Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Kultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusamm · Kultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusammenarbeit (Indonesien)

§ 6 Kultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusamm

Artikel 6

En vigueurTexte officiel

Die Vertragsstaaten prüfen die Möglichkeit, an ihren Hochschulen Lehraufträge zu erteilen und Lektoren für die Sprache und Literatur des anderen Landes zu bestellen, wobei nach Möglichkeit vom anderen Vertragsstaat vorgeschlagene, fachlich geeignete Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen.