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Übereinkommen über die Zusammenarbeit au · Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)

§ 0 Übereinkommen über die Zusammenarbeit au

En vigueurTexte officiel

ÜBEREINKOMMEN zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet

StF: BGBl. Nr. 622/1976

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien,

überzeugt von den gegenseitigen Vorteilen, die ihnen aus der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit erwachsen,

und vom Wunsche geleitet, die guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der wissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung zu vertiefen,

sind wie folgt übereingekommen:

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 29. November 1976 in Kraft.