§ 0 Übereinkommen über die Zusammenarbeit au
ÜBEREINKOMMEN zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet
StF: BGBl. Nr. 622/1976
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien,
überzeugt von den gegenseitigen Vorteilen, die ihnen aus der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit erwachsen,
und vom Wunsche geleitet, die guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der wissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung zu vertiefen,
sind wie folgt übereingekommen:
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 29. November 1976 in Kraft.