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Einstufungsprüfung als Voraussetzung für · Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart

§ 9 Einstufungsprüfung als Voraussetzung fürBestellung der Prüfer

4. ABSCHNITT GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

En vigueurTexte officiel

Zur Durchführung der Einstufungsprüfung bzw. der Aufnahmsprüfung hat der Schulleiter, an Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, der Abteilungsvorstand, für die einzelnen Prüfungsgebiete fachlich zuständige Lehrer als Prüfer zu bestellen.