StudFG · Studienförderungsgesetz 1992
§ 42 StudFGVorstellung
7. Abschnitt Verfahren
Gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde kann die Partei binnen zwei Wochen Vorstellung erheben.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2014-01-01
StudFG · Studienförderungsgesetz 1992
7. Abschnitt Verfahren
Gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde kann die Partei binnen zwei Wochen Vorstellung erheben.