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Abkommen zwischen Österreich und Bayern · Abkommen zwischen Österreich und Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach

§ 2 Abkommen zwischen Österreich und Bayern Artikel II. Artikel römisch zwei.

En vigueurTexte officiel

Die Verfügung über die Rohwasserkräfte der Saalachgrenzstrecken, soweit sie Gegenstand dieses Abkommens sind, steht unbeschadet bestehender Rechte zu:

a) Österreich in der oberen Grenzstrecke sowie in der unteren Grenzstrecke von km 5,0 flußabwärts bis zum Unterwasser des Kraftwerkes Rott-Freilassing;

b) Bayern in der unteren Grenzstrecke von Fluß-km 5,0 flußaufwärts.