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Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- · Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel

§ 10 Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser-

Artikel 10

En vigueurTexte officiel

1. Dieses übereinkommen tritt vier Monate, nachdem sieben Staaten nach Artikel 9 Absatz 2 Parteien dieses übereinkommens geworden sind, in Kraft.

2. Danach tritt dieses übereinkommen für jede Vertragspartei vier Monate nach dem Tag der Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation oder der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.