§ 41 UFG
5. Abschnitt Österreichisches JI/CDM-Programm
Ein Rechtsanspruch des Anbieters auf den Ankauf von Ansprüchen auf Emissionsreduktionseinheiten aus Mitteln des JI/CDM-Programms besteht nicht.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2003-08-21