§ 41 UFG
5. Abschnitt Österreichisches JI/CDM-Programm
Ein Rechtsanspruch des Anbieters auf den Ankauf von Ansprüchen auf Emissionsreduktionseinheiten aus Mitteln des JI/CDM-Programms besteht nicht.
История изменений
- In Kraft seit 2003-08-21
5. Abschnitt Österreichisches JI/CDM-Programm
Ein Rechtsanspruch des Anbieters auf den Ankauf von Ansprüchen auf Emissionsreduktionseinheiten aus Mitteln des JI/CDM-Programms besteht nicht.