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Basler Übereinkommen über die Kontrolle · Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung

§ 29 Basler Übereinkommen über die Kontrolle Verbindliche Wortlaute

Artikel 29

En vigueurTexte officiel

Der urschriftliche arabische, chinesische, englische, französische, russische und spanische Wortlaut dieses Übereinkommens ist gleichermaßen verbindlich.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN zu Basel am 22. März 1989.