§ 29 Basler Übereinkommen über die Kontrolle Verbindliche Wortlaute
Artikel 29
Der urschriftliche arabische, chinesische, englische, französische, russische und spanische Wortlaut dieses Übereinkommens ist gleichermaßen verbindlich.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN zu Basel am 22. März 1989.