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Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch · Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 40 Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch§ 40 Paragraph 40

Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek

En vigueurTexte officiel

Ist infolge der Einwirkung eines Dritten eine die Sicherheit der Schiffshypothek gefährdende Verschlechterung des Schiffs zu besorgen, so kann der Gläubiger gegen ihn nur auf Unterlassung klagen.