Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch · Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 46 Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch§ 46 Paragraph 46
Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek
Liegen dem Eigentümer gegenüber die Voraussetzungen vor, unter denen ein Schuldner in Verzug kommt, so gebühren dem Gläubiger Verzugszinsen aus dem Schiff.