Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz) · Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)
§ 11 Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)Artikel 11
ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier Schlußbestimmungen
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Bern ausgetauscht werden.