FeZG · Fernsprechentgeltzuschussgesetz
§ 15 FeZGVollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2024-01-01
FeZG · Fernsprechentgeltzuschussgesetz
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.