FeZG · Fernsprechentgeltzuschussgesetz
§ 15 FeZGVollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2024-01-01
FeZG · Fernsprechentgeltzuschussgesetz
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.