KT-AV · Kardiotechniker-Ausbildungsverordnung
§ 18 KT-AVDiplomprüfungsinhalte
2. Abschnitt Prüfungen
Die Diplomprüfung ist vor dem Kardiotechnikerbeirat über folgende Sachgebiete abzulegen:
1. Allgemeine Kardiotechnik sowie fachspezifische Technologien und Gerätekunde,
2. spezielle medizinische Teilgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Anatomie, Pathologie, Pathophysiologie, Hämatologie, Anästhesie und Chirurgie.