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Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrop · Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Schweiz)

§ 17 Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrop

Kündigung

En vigueurTexte officiel

Dieses Abkommen kann jederzeit auf diplomatischem Weg gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Zugang der Kündigung außer Kraft.