§ 17 Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrop
Kündigung
Dieses Abkommen kann jederzeit auf diplomatischem Weg gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Zugang der Kündigung außer Kraft.
Kündigung
Dieses Abkommen kann jederzeit auf diplomatischem Weg gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Zugang der Kündigung außer Kraft.