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Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002 · Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002

§ 3 Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002Herkunftsgebiete und Höhenstufen von Ausgangsmaterial für „Quellengesichertes“ und „Ausgewähltes Vermehrungsgut“

En vigueurTexte officiel

Die Herkunftsgebiete und Höhenstufen von Ausgangsmaterial für „Quellengesichertes Vermehrungsgut“ und „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ sind im Anhang IX festgelegt.