Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002 · Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002
§ 3 Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002Herkunftsgebiete und Höhenstufen von Ausgangsmaterial für „Quellengesichertes“ und „Ausgewähltes Vermehrungsgut“
Die Herkunftsgebiete und Höhenstufen von Ausgangsmaterial für „Quellengesichertes Vermehrungsgut“ und „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ sind im Anhang IX festgelegt.