Zulässige Übermittlungsarten von Anbring · Zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen § 5 Zulässige Übermittlungsarten von Anbring En vigueurTexte officiel Die Agrarmarkt Austria hat die Erledigungen gemäß § 4 zu protokollieren. Renvoie à Zulässige Übermittlungsarten von Anbring § 4 ← Précédent · § 4 Sommaire § 6 · Suivant →