Zulässige Übermittlungsarten von Anbring · Zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen § 5 Zulässige Übermittlungsarten von Anbring In KraftAmtlicher Text Die Agrarmarkt Austria hat die Erledigungen gemäß § 4 zu protokollieren. Verweist auf Zulässige Übermittlungsarten von Anbring § 4 ← Vorherige · § 4 Inhalt § 6 · Nächste →