Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- · Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien)

§ 7 Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- Artikel 7

En vigueurTexte officiel

Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit oder der Landesverteidigung die Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens gänzlich oder teilweise aussetzen. Hievon ist der andere Vertragsstaat unverzüglich schriftlich auf diplomatischem Weg in Kenntnis zu setzen.