Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Stipendienstiftungs-Gesetz · Stipendienstiftungs-Gesetz

§ 3 Stipendienstiftungs-Gesetz

I. Abschnitt: Errichtung und Aufgaben der Stipendienstiftung römisch eins. Abschnitt: Errichtung und Aufgaben der Stipendienstiftung

En vigueurTexte officiel

Die Gewährung von Stipendien erfolgt an Nachkommen von Zwangsarbeitern und an Personen aus jenen Staaten, die besonders unter dem NS-Regime gelitten haben, insbesondere unter der Rekrutierung von Zwangsarbeitern.