§ 1 Schiedsgerichtsordnung der Börse für lanZuständigkeit bei Börsegeschäften
I. Zuständigkeit römisch eins. Zuständigkeit
An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien besteht ein Schiedsgericht. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das Schiedsgericht zu entscheiden.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2010-01-01