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Schiedsgerichtsordnung der Börse für lan · Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

§ 1 Schiedsgerichtsordnung der Börse für lanZuständigkeit bei Börsegeschäften

I. Zuständigkeit römisch eins. Zuständigkeit

In KraftAmtlicher Text

An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien besteht ein Schiedsgericht. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das Schiedsgericht zu entscheiden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01