Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 33 Prüfungsordnung BMHSDiplomarbeit

4. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Mode (einschließlich des Aufbaulehrganges)

En vigueurTexte officiel

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 4 Z 4

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

1. die besuchte schulautonome Vertiefung oder

2. die besuchte schulautonome Vertiefung und den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ oder

3. zwei Pflichtgegenstände aus dem Cluster „Produktentwicklung und Produktion“ oder

4. höchstens zwei Pflichtgegenstände aus dem Cluster „Produktentwicklung und Produktion“ und einen weiteren Pflichtgegenstand.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2018-09-01