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Rückübernahmeabkommen (Nigeria) · Rückübernahmeabkommen (Nigeria)

§ 1 Rückübernahmeabkommen (Nigeria)

Zielsetzungen

En vigueurTexte officiel

Die Vertragsparteien

(a) lassen sich hinsichtlich der Behandlung ihrer jeweiligen Staatsangehörigen von den Bestimmungen dieses Abkommens leiten;

(b) unterstützen einander gegenseitig zu den Bedingungen dieses Abkommens;

(c) setzen dieses Abkommen in Übereinstimmung mit ihren innerstaatlichen Gesetzen und Vorschriften um.