Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018

§ 77 BVergG 2018Verkürzte Teilnahmeantrags- und Angebotsfrist

3. Unterabschnitt Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

En vigueurTexte officiel

Der öffentliche Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen, insbesondere aus Gründen der Dringlichkeit, bei Bekanntmachung einer Vorinformation gemäß § 65 Abs. 1 sowie bei Lieferaufträgen über Waren mit allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmalen, die regulären Teilnahmeantrags- und Angebotsfristen verkürzen. Die Gründe für eine Verkürzung sind schriftlich festzuhalten.