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Entschädigung bestimmter Vermögensverlus · Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien

§ 12 Entschädigung bestimmter Vermögensverlus

III. Ermittlung der Entschädigung römisch drei. Ermittlung der Entschädigung

En vigueurTexte officiel

Über die in der Anlage angeführten Beträge hinaus können Ansprüche im Zusammenhang mit den im § 1 genannten Vermögensverlusten nicht geltend gemacht werden.