StrSchG 2020 · Strahlenschutzgesetz 2020
§ 41 StrSchG 2020Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen
7. Abschnitt Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und der Veterinärmedizin
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat für ein Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen zu sorgen.