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StrSchG 2020 · Strahlenschutzgesetz 2020

§ 0 StrSchG 2020

En vigueurTexte officiel

Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)

StF: BGBl. I Nr. 50/2020 (NR: GP XXVII RV 114 AB 162 S. 34. BR: AB 10344 S. 907 .)

[CELEX-Nr.: 32013L0059 , 32009L0071 , 32014L0087 , 32006L0117 , 32011L0070 , 32001L0042 ]

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil

Übergeordnete Bestimmungen

1. Hauptstück

Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen

§ 1.

Ziel, Geltungsbereich

§ 2.

Umsetzungshinweis

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück

Strahlenschutzsystem

1. Abschnitt

Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes

§ 4.

Rechtfertigung

§ 5.

Optimierung

§ 6.

Dosisbegrenzung

2. Abschnitt

Optimierungsinstrumente

§ 7.

Dosisbeschränkungen für geplante Expositionssituationen

§ 8.

Referenzwerte für bestehende Expositionssituationen und Notfallexpositionssituationen

3. Abschnitt

Dosisbegrenzung

§ 9.

Dosisgrenzwerte

§ 10.

Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

§ 11.

Schwangere und stillende Arbeitskräfte

2. Teil

Geplante Expositionssituationen

1. Hauptstück

Tätigkeiten

1. Abschnitt

Rechtfertigung und Verbot von Tätigkeiten

§ 12.

Rechtfertigung

§ 13.

Verfahren zur Prüfung oder Überprüfung der Rechtfertigung

§ 14.

Verbot von Tätigkeiten

2. Abschnitt

Bewilligungs- und Meldebestimmungen

§ 15.

Allgemeine Bestimmungen

§ 16.

Errichtungsbewilligung

§ 17.

Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit

§ 18.

Änderung einer Tätigkeit oder bautechnischer Strahlenschutzmaßnahmen

§ 19.

Vorschreibung weiterer Bedingungen und Auflagen

§ 20.

Wechsel der Inhaberin/des Inhabers einer Bewilligung

§ 21.

Gefahr im Verzug, Untersagung, Einschränkung, Widerruf einer Bewilligung

§ 22.

Beendigung und Unterbrechung von Tätigkeiten, Erlöschen von Bewilligungen

3. Abschnitt

Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

§ 23.

Betroffene Tätigkeitsbereiche

§ 24.

Dosisabschätzung für tätig werdende Personen

§ 25.

Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Ableitungen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Ableitungen

§ 26.

Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Rückständen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Rückstände

§ 27.

Sonstige Tätigkeiten

§ 28.

Verordnungsermächtigung

4. Abschnitt

Tätigkeiten mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung

§ 29.

Betroffene Tätigkeiten

§ 30.

Rechtfertigung

§ 31.

Weitere Festlegungen

5. Abschnitt

Verbraucherprodukte

§ 32.

Zulassung zum Inverkehrbringen

6. Abschnitt

Bauartzugelassene Geräte

§ 33.

Zulassung von Bauarten

§ 34.

Vorschreibung weiterer Bedingungen und Auflagen, Widerruf

§ 35.

Bauartschein, Bedienungsanleitung, Verwendung und Weitergabe einer zugelassenen Bauart

§ 36.

Verordnungsermächtigung

7. Abschnitt

Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und der Veterinärmedizin

§ 37.

Verordnungsermächtigung

§ 38.

Rechtfertigung von Reihenuntersuchungen

§ 39.

Diagnostische Referenzwerte

§ 40.

Überweisungsleitlinien

§ 41.

Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen

§ 42.

Erhebung der Bevölkerungsdosis durch medizinische Expositionen

8. Abschnitt

Radioaktive Quellen

§ 43.

Verordnungsermächtigung

§ 44.

Bewilligungsvoraussetzungen für Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen

§ 45.

Analyse-, Aufzeichnungs- und Meldepflicht von strahlenschutzrelevanten Ereignissen

9. Abschnitt

Strahlengeneratoren

§ 46.

Verordnungsermächtigung

§ 47.

Analyse-, Aufzeichnungs- und Meldepflicht von strahlenschutzrelevanten Ereignissen

10. Abschnitt

Nukleare Sicherheit bei kerntechnischen Anlagen

§ 48.

Ziele und Grundsätze

11. Abschnitt

Forschungsreaktoren

§ 49.

Bewilligungsvoraussetzungen

§ 50.

Beauftragte für nukleare Sicherheit

§ 51.

Selbstbewertung und Peer Reviews

§ 52.

Verordnungsermächtigung

12. Abschnitt

Entsorgungsanlagen

§ 53.

Bewilligungsvoraussetzungen

13. Abschnitt

Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen

§ 54.

Ableitungen

§ 55.

Schätzung und Ermittlung der Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung

14. Abschnitt

Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten

§ 56.

Berufsbedingte Notfallexposition

§ 57.

Notfallreaktion

§ 58.

Notfallvorsorge für die Bevölkerung

§ 59.

Notfallvorsorge für Arbeitskräfte

§ 60.

Verordnungsermächtigung

15. Abschnitt

Behördliche Überprüfung

§ 61.

Behördliche Überprüfung

§ 62.

Feststellung und Anzeige von Übertretungen

16. Abschnitt

Strahlenschutzbeauftragte

§ 63.

Anwesenheitspflicht

§ 64.

Aufgaben

§ 65.

Wechsel in der Person der/des genannten Strahlenschutzbeauftragten

§ 66.

Aus- und Fortbildung

17. Abschnitt

Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften

§ 67.

Verantwortlichkeit

§ 68.

Strahlenschutzunterweisung

§ 69.

Ärztliche Untersuchungen

§ 70.

Kostentragung der ärztlichen Untersuchungen

§ 71.

Dosisermittlung

§ 72.

Verordnungsermächtigung

18. Abschnitt

Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle

§ 73.

Freigabe

19. Abschnitt

Strahlenschutz im militärischen Bereich

§ 74.

Ausnahmen von der Bewilligungs- und Meldepflicht sowie der Meldepflicht an das Zentrale Quellenregister

§ 75.

Schutz des Personals und der Bevölkerung

§ 76.

Dosisaufzeichnungen und ärztliches Zeugnis

2. Hauptstück

Externe Arbeitskräfte

§ 77.

Genehmigungspflicht

§ 78.

Schutzbestimmung

§ 79.

Verantwortlichkeiten

§ 80.

Pflichten externer Arbeitskräfte

§ 81.

Strahlenschutzpass

§ 82.

Verordnungsermächtigung

§ 83.

Behördliche Überprüfung

3. Hauptstück

Nicht als Tätigkeiten geltende strahlenschutzrelevante Betätigungen

1. Abschnitt

Erhöhte Radonexposition am Arbeitsplatz

§ 84.

Maßnahmen zum Schutz vor Radon, Radonschutzbeauftragte

§ 85.

Behördliche Überprüfung

§ 86.

Verordnungsermächtigung

2. Abschnitt

Berufliche Exposition durch kosmische Strahlung

§ 87.

Verantwortlichkeit

§ 88.

Strahlenschutzmaßnahmen in der Luftfahrt

§ 89.

Behördliche Überprüfung

§ 90.

Verordnungsermächtigung

§ 91.

Strahlenschutzmaßnahmen in der Raumfahrt

3. Teil

Bestehende Expositionssituationen

1. Hauptstück

Schutz vor Radon

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 92.

Erhebung der Radonkonzentration, Festlegung von Gebieten

§ 93.

Radon-Maßnahmenplan

§ 94.

Information

§ 95.

Radondatenbank

§ 96.

Einbeziehung von Fachinstitutionen

§ 97.

Verordnungsermächtigung

2. Abschnitt

Schutz vor Radon am Arbeitsplatz

§ 98.

Betroffene Arbeitsplätze

§ 99.

Verantwortlichkeit

§ 100.

Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz, Optimierungsmaßnahmen

§ 101.

Verordnungsermächtigung

2. Hauptstück

Spätphase nach einem radiologischen Notfall

§ 102.

Maßnahmenkatalog

§ 103.

Zuständigkeiten und Ablauf in der Spätphase

§ 104.

Gebiete mit lang anhaltender Restkontamination

§ 105.

Verordnungsermächtigung

3. Hauptstück

Kontaminierte Waren, radioaktive Altlasten

§ 106.

Maßnahmenkatalog

§ 107.

Verantwortlichkeit

§ 108.

Behördliches Verfahren

4. Teil

Notfallexpositionssituationen

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt

Notfallmanagementsystem, Information der Öffentlichkeit, internationale Zusammenarbeit

§ 109.

Notfallmanagementsystem

§ 110.

Information der Öffentlichkeit

§ 111.

Internationale Zusammenarbeit

2. Abschnitt

Personaleinsatz in Notfallexpositionssituationen

§ 112.

Kriterien für den Personaleinsatz

§ 113.

Notfalleinsatzkräfte

§ 114.

Personen, die keine Notfalleinsatzkräfte sind

§ 115.

Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen

§ 116.

Assistenzeinsatz des Bundesheeres

§ 117.

Verordnungsermächtigung

2. Hauptstück

Behördliche Notfallvorsorge und -reaktion

1. Abschnitt

Behördliche Notfallvorsorge

§ 118.

Notfallpläne

§ 119.

Notfallübungen

§ 120.

Notfallsysteme, erforderliche Daten

§ 121.

Kaliumiodid-Tabletten

§ 122.

Verordnungsermächtigung

2. Abschnitt

Behördliche Notfallreaktion

§ 123.

Zuständigkeiten und Ablauf

§ 124.

An-sich-Ziehen von Zuständigkeiten

5. Teil

Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen

1. Hauptstück

Radioaktivitätsüberwachung

§ 125.

Radioaktivitätsüberwachung

2. Hauptstück

Behördliche Anerkennungen und Ermächtigungen

§ 126.

Anerkennung von Ausbildungen

§ 127.

Ermächtigung von Ärztinnen/Ärzten, arbeitsmedizinischen Diensten und Krankenanstalten

§ 128.

Ermächtigung von Dosismessstellen

§ 129.

Ermächtigung von Überwachungsstellen hinsichtlich Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

§ 130.

Ermächtigung von Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal

§ 131.

Ermächtigung von Überwachungsstellen hinsichtlich Radon

3. Hauptstück

Zentrale Strahlenschutzregister, Strahlenschutzpass

§ 132.

Gemeinsame Bestimmungen

§ 133.

Zentrales Dosisregister

§ 134.

Zentrales Quellenregister

§ 135.

Zentrales Störfallregister

§ 136.

Administration von Strahlenschutzpässen

§ 137.

Verordnungsermächtigung

4. Hauptstück

Herrenlose radioaktive Quellen, Metall-Kontamination

§ 138.

Fund von radioaktiven Quellen

§ 139.

Maßnahmen zur Entdeckung von herrenlosen radioaktiven Quellen

§ 140.

Metall-Kontamination

5. Hauptstück

Entsorgung von radioaktiven Abfällen

§ 141.

Grundsätze

§ 142.

Nationales Entsorgungsprogramm

§ 143.

Behandlung von radioaktiven Abfällen

§ 144.

Selbstbewertung und Peer Reviews

§ 145.

Verordnungsermächtigung

6. Hauptstück

Grenzüberschreitende Verbringung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen

§ 146.

Behördliche Genehmigung, Zustimmung

§ 147.

Ausfuhrverbot

7. Hauptstück

Sonstige Behördenaufgaben

§ 148.

Maßnahmen bei Gefahr im Verzug

§ 149.

Information der Öffentlichkeit über behördliche Aufgaben im Strahlenschutz

§ 150.

Kontaktstellen gegenüber anderen Mitgliedstaaten

§ 151.

Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission

6. Teil

Strafbestimmungen

§ 152.

Verwaltungsstrafen

7. Teil

Zuständigkeiten

§ 153.

Behörden

§ 154.

Verfahrenskonzentration bei Tätigkeiten

§ 155.

Vollziehung

8. Teil

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 156.

Verweisungen

§ 157.

Übergangsbestimmungen

§ 158.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten