Übereinkommen über ein Einheitliches Pat · Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
§ 38 Übereinkommen über ein Einheitliches PatFinanzierung des Schulungsrahmens für Richter
ARTIKEL 38
Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht
Der Schulungsrahmen für Richter wird aus dem Haushalt des Gerichts finanziert.