HVDC Anforderungs-V · HVDC Anforderungs-V
§ 15 HVDC Anforderungs-VFähigkeit zur Dämpfung von Leistungspendelungen
1. Teil Allgemeine Anforderungen
(1) Ergänzend zu Art. 30 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird für HGÜ-Systeme festgelegt, dass diese in der Lage sein müssen, Leistungspendelungen mindestens im Frequenzbereich 0,1 bis 2,0 Hz aktiv zu dämpfen.
(2) Die erstmaligen Einstellungen und nachfolgende Änderungen für die Regelungsparameter sind zwischen dem relevanten ÜNB und dem Eigentümer des HGÜ-Systems im Rahmen des Netzzugangsvertrags zu vereinbaren.
Renvoie à
- HVDC Anforderungs-V Art. 30