HVDC Anforderungs-V · HVDC Anforderungs-V
§ 14 HVDC Anforderungs-VWiederkehr der Wirkleistungsabgabe nach einem Fehler
1. Teil Allgemeine Anforderungen
(1) Ergänzend zu Art. 26 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird für HGÜ-Systeme festgelegt, dass falls sich die Netzspannung nach Fehlerklärung wieder innerhalb des zulässigen Spannungsbandes befindet und die Wirkleistungsabgabe während des Netzfehlers reduziert wurde, HGÜ-Systeme in der Lage sein müssen, diese so schnell wie technisch möglich wieder auf den Vorfehlerwert zu steigern.
(2) Die Blindleistungsbereitstellung hat so schnell wie technisch möglich zu erfolgen.
Renvoie à
- HVDC Anforderungs-V Art. 26