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HVDC Anforderungs-V · HVDC Anforderungs-V

§ 14 HVDC Anforderungs-VWiederkehr der Wirkleistungsabgabe nach einem Fehler

1. Teil Allgemeine Anforderungen

ДействуетОфициальный текст

(1) Ergänzend zu Art. 26 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird für HGÜ-Systeme festgelegt, dass falls sich die Netzspannung nach Fehlerklärung wieder innerhalb des zulässigen Spannungsbandes befindet und die Wirkleistungsabgabe während des Netzfehlers reduziert wurde, HGÜ-Systeme in der Lage sein müssen, diese so schnell wie technisch möglich wieder auf den Vorfehlerwert zu steigern.

(2) Die Blindleistungsbereitstellung hat so schnell wie technisch möglich zu erfolgen.