HVDC Anforderungs-V · HVDC Anforderungs-V
§ 14 HVDC Anforderungs-VWiederkehr der Wirkleistungsabgabe nach einem Fehler
1. Teil Allgemeine Anforderungen
(1) Ergänzend zu Art. 26 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird für HGÜ-Systeme festgelegt, dass falls sich die Netzspannung nach Fehlerklärung wieder innerhalb des zulässigen Spannungsbandes befindet und die Wirkleistungsabgabe während des Netzfehlers reduziert wurde, HGÜ-Systeme in der Lage sein müssen, diese so schnell wie technisch möglich wieder auf den Vorfehlerwert zu steigern.
(2) Die Blindleistungsbereitstellung hat so schnell wie technisch möglich zu erfolgen.
Ссылается на
- HVDC Anforderungs-V ст. 26