Auslieferung (Brasilien) · Auslieferung (Brasilien)
§ 32 Auslieferung (Brasilien)Streitbeilegung
Artikel 32
Fragen, die sich aus der Auslegung und der Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages ergeben können, sind durch Konsultationen auf diplomatischem Weg beizulegen.