Auslieferung (Brasilien) · Auslieferung (Brasilien)
§ 4 Auslieferung (Brasilien)Militärische strafbare Handlungen
Artikel 4
Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die ersuchte Partei der Ansicht ist, dass die Handlung, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, nur eine strafbare Handlung nach dem Militärrecht ist.