NEHG-EMV-LuF · NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft
§ 10 NEHG-EMV-LuFVerweise
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
Ist auf Sachverhalte ab dem 1. Oktober 2022 rückwirkend anwendbar (vgl. § 11).
Soweit in dieser Verordnung auf das NEHG 2022 verwiesen wird, ist dieses in der Fassung BGBl. I Nr. 60/2024 anzuwenden.