Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

PbRegVO · Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung

§ 41 PbRegVONicht fallbezogene Zusammenarbeit

8. Hauptstück Strukturelle Qualitätsstandards

En vigueurTexte officiel

Allgemeine und spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtungen haben ihren psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern im Rahmen der bestehenden vertraglichen Bindung die nicht fallbezogene Zusammenarbeit mit in die Prozessbegleitung involvierten Berufsgruppen zu ermöglichen und diese bei Bedarf zu fördern.