Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

PK-FJMV 2025 · Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025

§ 1 PK-FJMV 2025Gliederung der Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sowie den Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

1. Abschnitt Gliederung und Meldung der Formblätter für Jahresabschlussdaten

En vigueurTexte officiel

Ist erstmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2025 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1).

(1) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sind entsprechend der Gliederung und Formblätter der Anlage 1 sowie der Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ist entsprechend der Gliederung und Formblätter der Anlage 2 und Anlage 3 aufzustellen.

1. Die Anlage 1 beinhaltet folgende Angaben:

a) Bilanz der Pensionskasse gemäß 1. und 2. Abschnitt der Anlage 1 (Formblatt A der AG);

b) Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse gemäß 3. Abschnitt der Anlage 1 (Formblatt B der AG).

2. Die Anlage 2 beinhaltet folgende Angaben:

a) Vermögensaufstellung einer VRG gemäß dem 1. und 2. Abschnitt der Anlage 2 (Formblatt A der VRG);

b) Ertragsrechnung einer VRG gemäß dem 3. Abschnitt der Anlage 2 (Formblatt B der VRG).

3. Die Anlage 3 beinhaltet den Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer VRG (Formblatt C der VRG).

(2) Ergänzende Angaben zu den Anlagen 1 bis 3 sind im Rahmen der elektronischen Jahresmeldung gemäß § 2 entsprechend der Gliederung gemäß den Anlagen 4 bis 12 zu erstatten und beinhalten folgende Angaben:

1. Ergänzende Angaben zur Pensionskasse gemäß der Anlage 4 ;

2. ergänzende Angaben zur VRG gemäß der Anlage 5 betreffend

a) Eckdaten zur VRG gemäß dem 1. Abschnitt der Anlage 5 ;

b) Angaben zur Vermögensaufstellung der VRG gemäß dem 2. und 3. Abschnitt der Anlage 5 ;

c) Angaben zur Ertragsrechnung der VRG gemäß dem 4. Abschnitt der Anlage 5 ;

3. Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß der Anlage 6 betreffend

a) Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß dem 1. Abschnitt der Anlage 6 ;

b) Flussgrößen gemäß dem 2. Abschnitt der Anlage 6 ;

c) Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten konsortialgeführt gemäß dem 3. Abschnitt der Anlage 6 ;

d) Flussgrößen konsortialgeführt gemäß dem 4. Abschnitt der Anlage 6 ;

e) sonstige Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß dem 5. Abschnitt der Anlage 6 ;

4. Angaben zur grenzüberschreitenden Tätigkeit je Tätigkeitsland gemäß der Anlage 7 ;

5. Angaben zur Auflistung der Vermögenswerte gemäß der Anlage 8 ;

6. Angaben zur Durchrechnung der Vermögenswerte gemäß der Anlage 9 ;

5. Angaben zur Auflistung der Derivate gemäß der Anlage 10 ;

7. Angaben zu Zu- und Abflüssen von Beiträgen und Leistungen gemäß der Anlage 11 ;

8. Angaben zu Stammdaten zur VRG gemäß der Anlage 12 .

(3) Die Ausweis- und Bewertungsregeln gemäß den §§ 2 und 3 der PK-QMV 2025 sind entsprechend anzuwenden.

(4) Die mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen der Anlage 1 und Anlage 2 sind auch anzuführen, wenn sie keinen Betrag ausweisen.