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Abkommen über die Rückübernahme und Durc · Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)

§ 16 Abkommen über die Rückübernahme und DurcBeziehung zu anderen internationalen Verpflichtungen

Artikel 16

En vigueurTexte officiel

Dieses Abkommen lässt die Rechte und Verpflichtungen der Parteien aus anderen internationalen Abkommen unberührt, denen ihre Staaten beigetreten sind, sowie internationale rechtliche Verpflichtungen oder Mitgliedschaften in supranationalen und internationalen Organisationen.