§ 12 Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische BDatenschutz
Artikel 12
Dieses Abkommen berührt nicht die Bestimmungen des jeweils geltenden innerstaatlichen Rechts über den Datenschutz und deren Anwendbarkeit.
Artikel 12
Dieses Abkommen berührt nicht die Bestimmungen des jeweils geltenden innerstaatlichen Rechts über den Datenschutz und deren Anwendbarkeit.