§ 6 GeO der VA 2026
I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt Volksanwaltschaft
Die/Der jeweilige Vorsitzende leitet die Sitzung. Sie/Er kann die Sitzung unterbrechen oder vertagen.
I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt Volksanwaltschaft
Die/Der jeweilige Vorsitzende leitet die Sitzung. Sie/Er kann die Sitzung unterbrechen oder vertagen.